
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz ist eine wichtige Angelegenheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich. Wir haben die wichtigsten Empfehlungen und Informationen zum Thema zusammengefasst.
Die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern, wird immer wichtiger. Weshalb ist es für Unternehmen denn so entscheidend, Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern? Und welche Risiken gehen Betriebe ein, welche davon absehen?
Wer auf die Gesundheit seiner Mitarbeitenden schaut, tut der eigenen Firma Gutes. Arbeitnehmende, die körperlich und seelisch gesund sind, fühlen sich wertgeschätzt, sind motiviert und produktiv. Dies wirkt sich positiv auf das Arbeitsklima aus und fördert die Mitarbeiterbindung und -loyalität. Das wiederum sorgt für eine Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers auf dem Markt sowie für eine tiefere Absenzrate.
Jeder Arbeitgeber unterliegt in der Schweiz ausserdem einer Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmenden. Dazu gehört auch der Gesundheitsschutz, der aussagt, dass der Arbeitgeber auf die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden Acht geben muss. Konkret bedeutet dies, dass präventive Massnahmen zum Schutz vor Unfällen und (psychischen) Erkrankungen getroffen werden müssen.
Mithilfe eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) können Unternehmen die internen Strukturen und Prozesse gesundheitsfördernd gestalten. Hierfür ist die aktuelle Situation umfassend zu analysieren und mit geeigneten Massnahmen zu verbessern. Beispiele hierfür können sein:
Darüber hinaus gibt es noch weitere Massnahmen wie die allgemeine Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Förderung eines gesunden Lebensstils ausserhalb des Betriebs in Form von Kostenbeteiligungen an Sportabonnementen oder Ähnlichem.
In vielen Betrieben hat sich das Homeoffice inzwischen verankert. Hier können Arbeitgeber aber nicht immer für eine ergonomisch gute Ausstattung sorgen. Auch weitere Faktoren können sie nicht immer im Auge behalten, welche die Gesundheit am Arbeitsplatz beeinflussen, wie die maximal täglich erlaubte Arbeitszeit.
Arbeitsrechtlich gesehen sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, unabhängig vom Arbeitsort für den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden zu sorgen. Unternehmen sind konkret dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden ausreichend und angemessen über mögliche physische und psychische Risiken ihrer Tätigkeit zu informieren. Hierfür sollten konkrete Massnahmen zum Gesundheitsschutz zur Verfügung gestellt werden. Diese Vorgaben müssen wiederum von den Arbeitnehmenden im Homeoffice befolgt werden.
Bezüglich der Kosten und der Infrastruktur im Homeoffice besagt das Arbeitsrecht, dass sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, der Arbeitgeber grundsätzlich die notwendigen technischen Geräte sowie das Material für die Tätigkeit zur Verfügung stellen muss. Für die weitere Ausstattung ist der Arbeitnehmer selbst verantwortlich, sofern die Regelung freiwillig oder behördlich angeordnet ist.
Ein Faktor, den Arbeitgeber trotz Homeoffice-Tätigkeit beeinflussen können, ist die Kommunikation: Es empfiehlt sich, den regelmässigen Austausch im Team zu fördern, sei es mit Videokonferenzen, Calls oder mit dem Definieren von punktuellen Anwesenheitstagen im Büro.